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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
[Nr.99108030000000 ]

Volltext

In vielen Städten und Gemeinden sind Parkflächen für Kraftfahrzeuge rar. Falschparker oder geparkte Fahrzeuge ohne einen gültigen Parkschein sind allgegenwärtig und können eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Demnach kann das unsachgemäße Parken Strafzettel, Verwarn- oder Bußgelder ebenso wie das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges mit sich führen.

Ansprechpunkt

Zuständige Behörde für die polizeilichen Aufgaben im Straßenverkehr (Verkehrsüberwachung) ist für die Abwehr von Gefahren durch haltende und parkende Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Plätzen, mit Ausnahme der Bundesautobahnen, die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde. Soweit die Abwehr der Gefahr durch diese Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint, wird die Polizei tätig.

Voraussetzungen

Das geparkte Kraftfahrzeug befindet sich beispielsweise im:

  • Parkverbot
  • Halteverbot
  • vor Einfahrten
  • Feuerwehrzufahrten
  • Geh- und Radwegen
  • im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen
  • auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz etc.

Kosten

Für das Falschparken oder Parken ohne zulässigen Parkschein können unterschiedlich hohe Verwarn- oder Bußgelder fällig werden. Die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog - Halten und Parken.

Rechtsbehelf

Statthafter Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie als Parker durch andere Kraftfahrzeuge zugeparkt wurden und am unfallfreien Ausparken gehindert werden, können Sie den Abschleppdienst rufen. Um die Kosten letztlich nicht selbst tragen zu müssen, empfiehlt es sich, das Abschleppen durch die zuständige Stelle zu beauftragen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.06.2019
Fachlich freigegeben durch:

MDI

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr
Abteilungsleitung: Anna Kreis
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Lara Britting
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3227
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Sonja Rieger
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3236
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Simon Reinhard
Sachbearbeiter
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3235
E-Mail oder Kontaktformular

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