Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Rauchwarnmelder einbauen
[Nr.99012123013000 ]

Volltext

Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Seit dem 12. Juli 2012 müssen auch Bestandswohnungen nachgerüstet sein.

Näheres ergibt sich aus den:

Ansprechpunkt

Für Auskünfte steht Ihnen die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Öffnungszeiten

Dienstag von 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr 
Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr

Zuständig

Stadtbauamt, Bauordnungsabteilung
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6302
Fax: 06341/13-886009
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Florian Kuhn
Abteilungsleiter der Bauordnungsabteilung
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6300
Fax: 06341/13-88 6009
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken