Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
[Nr.99060001080000 ]

Volltext

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

  • Angststörung,
  • Depression,
  • Psychose,
  • Autismus,
  • ADHS oder
  • eine Essstörung

sein. 

Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

  • ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
  • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
  • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,

die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 

Hinweise (Besonderheiten)

Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

Zuständig

Jugendamt, Abteilung Soziale Beratungsdienste
Abteilungsleiter: Markus Boos
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5101
Fax: 06341/13-5109

Kontakt

Frau Ursula Lambert
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5137
Fax: 06341/13-88-5109
E-Mail oder Kontaktformular
Leonie Lobbe
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 0 63 41/13 51 50
Fax: 06341/13-88-5109
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Julia Junker
Fachkraft Eingliederungshilfe
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5136
Fax: 06341/13-88-5109
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Sandy Rueff
Fachkraft Eingliederungshilfe
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5156
Fax: 06341/13-88-5109
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken