Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat – egal ob diese seelischer oder körperlicher Natur ist, können Sie Eingliederungshilfe beantragen.
Diese soll verhindern, dass Ihr Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hat
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Die Beratungskraft entscheidet in einem persönlichen Gespräch, welche Leistungen der Eingliederungshilfe aus den Kategorien
Möglich sind.
Kommt Eingliederungshilfe infrage, müssen Sie diese schriftlich beantragen.
Das Jugendamt holt für die Klärung eine Stellungnahme von einer der folgenden Fachkräfte ein:
Aufgrund dieser Stellungnahme entscheidet das Jugendamt,
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Dort ist unter anderem festgelegt,
Die Dauer der Eingliederungshilfe hängt von der Schwere der Behinderung ab. Sie ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.
Bitte wenden Sie sich an die Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt.
Die Sorgeberechtigten müssen sich möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen. Haben Sie jedoch ein volljähriges Kind mit Behinderung und verfügen selbst über ein Jahreseinkommen unter 100.000,00 € sind Sie seit dem 01.01.2020 von Zuzahlungen befreit
Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe
Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG)