Wenn Sie zum Besitz von Waffen oder Munition der Kategorie A 1.2 bis C berechtigt sind und diese in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Mitnehmen bedeutet, dass Sie die Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze bei sich haben.
Im Europäischen Feuerwaffenpass können Sie mehrere Waffen (bis zu zehn) eintragen lassen. Ob Sie über den Europäischen Feuerwaffenpass hinaus weitere Unterlagen oder Erlaubnisse benötigen, richtet sich nach den waffenrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, in das Sie die Waffen oder Munition mitnehmen wollen.
Sie benötigen demnach für Ihre Reise neben dem Europäischen Feuerwaffenpass
Den Europäischen Feuerwaffenpass erhalten Sie folgendermaßen:
Ihnen kann ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt werden, wenn Sie
Gültigkeitsdauer: grundsätzlich 5 Jahre;
bei Jägerinnen oder Jägern und Sportschützinnen und Sportschützen, sofern nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder glatten Läufen eingetragen sind: 10 Jahre;
beide Varianten können 2 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.