Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

- Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken - Konzession gem. § 30 Gewerbeordnung für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken beantragen
[Nr.99050106001000 ]

Leistungsbeschreibung

Privatkrankenanstalten sind privat betriebene Einrichtungen, die der Durchführung einer stationären Krankenbehandlung dienen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Kreisverwaltung bzw. der Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten. Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Voraussetzungen

Grundsätzlich besteht ein Anspruch des Unternehmers auf Genehmigung der Privatkranken- oder -entbindungsanstalt bzw. der Privatnervenklinik.

Versagungsgründe sind die fehlende Zuverlässigkeit des Unternehmers, eine nicht ausreichende medizinische oder pflegerische Versorgung der Patienten, bauliche oder technische Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen und Nachteile bzw. Gefahren für Nachbarn oder Mitbewohner.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)*
  • Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis)
  • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde*

*Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h., sie werden dieser direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck angeben. Die Auskünfte können auch in dem vom Bundesamt für Justiz/Bürgerdienste bereit gestellten Online Verfahren beantragt werden. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.

weitere Unterlagen über

  • vorgesehene Ärzte und das sonstige Personal für die medizinische und pflegerische Versorgung
  • Pläne der baulichen Anlagen und Ausstattung der Räume
  • erforderliche medizinisch/technische Ausstattung
  • Richtlinien zur Krankenhaushygiene müssen vorliegen.

Hinweis: Nach der  jeweiligen Aufgabenstellung der privaten Anstalt oder Klinik sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, die von der zuständigen Stelle je nach Einzelfall angefordert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Festsetzung der Gebühr erfolgt nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) gebührenpflichtig. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume o.ä. vorgenommen werden.

Bearbeitungsdauer

Eine genaue Bearbeitungsdauer kann nicht mitgeteilt werden, da dies abhängig vom jeweiligen Einzelfall ist.

Was sollte ich noch wissen?

Gemäß dem Gesetz werden nur private Krankenanstalten erfasst, die gewerbsmäßig, das heißt mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.Tageskliniken, Praxiskliniken oder sonstige Einrichtungen, in denen medizinische Leistungen ausnahmslos ambulant erbracht werden, werden nicht erfasst.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben
Abteilungsleiter: Herr Sascha Kirch
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3210
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Albert Bereswill
Sachbearbeiter
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3211
Fax: 06341/13-883212
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken