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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände
[Nr.99098006005000 ]

Volltext

Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Verfahrensablauf

Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.09.2021
Fachlich freigegeben durch:

MdI

Zuständig

Amt für Schulen, Sport und kulturelles Erbe
Amtsleiter: Herr Ralf Müller
Maximilianstraße 7
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-4002
Fax: 06341/13-4009

Kontakt

Herr Ralf Müller
Leiter des Amtes für Schulen, Sport und kulturelles Erbe
Maximilianstraße 7
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-4000
Fax: 06341/13-884000
E-Mail oder Kontaktformular
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