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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Jagdschein Eintragung des Jagdbezirks beantragen
[Nr.99067004060000 ]

Leistungsbeschreibung

Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Änderung der Jagdausübungsfläche

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Welche Gebühren fallen an?

Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben
Abteilungsleiter: Herr Sascha Kirch
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3210
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Ursula Kost
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3214
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular
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