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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Haushaltsbescheinigung
[Nr.99107050017000 ]

Volltext

Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld. 

Ansprechpunkt

An Ihre örtlich zuständige Meldebehörde.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr legt die Meldebehörde fest. Sie orientiert sich im Allgemeinen an der Gebühr für eine Meldebescheinigung.

Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient, besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).



  • Gebühr: 6,50 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Keine.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.12.2022
Fachlich freigegeben durch: Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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