Aufgrund der neuen Energieeinsparverordnung entscheiden sich immer mehr Grundstückseigentümer ihre Gebäudeaußenwand direkt an der Straßenbegrenzungslinie (Gehweg) zu dämmen und eine entsprechende Isolierung anzubringen. Wenn durch diese Maßnahme die öffentliche Fläche überbaut wird, ist vor der Ausführung eine schriftliche Zustimmung der Stadt Landau als Grundstückseigentümer der öffentlichen Fläche (Gehweg / Fahrbahn usw.) einzuholen.
Für die Überbauung ist nach der Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Landau, in der jeweils gültigen Fassung, eine einmalige Gebühr fällig, die die Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche in Umfang und Dauer berücksichtigt.
Den Antrag hierfür können Sie unter „Downloads“ herunterladen.