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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Wärmedämmung

Leistungsbeschreibung

Aufgrund der neuen Energieeinsparverordnung entscheiden sich immer mehr Grundstückseigentümer ihre Gebäudeaußenwand direkt an der Straßenbegrenzungslinie (Gehweg) zu dämmen und eine entsprechende Isolierung anzubringen. Wenn durch diese Maßnahme die öffentliche Fläche überbaut wird, ist vor der Ausführung eine schriftliche Zustimmung der Stadt Landau als Grundstückseigentümer der öffentlichen Fläche (Gehweg / Fahrbahn usw.) einzuholen.

Für die Überbauung ist nach der Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Landau, in der jeweils gültigen Fassung, eine einmalige Gebühr fällig, die die Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche in Umfang und Dauer berücksichtigt.

Den Antrag hierfür können Sie unter „Downloads“ herunterladen.

Zuständig

Stadtbauamt, Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Abteilungsleiter: Ralf Bernhard
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6001
Fax: 06341/13-6009
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Stephan Christmann
Sachgebietsleiter Straßenunterhalt
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6604
Fax: 06341/13-886602
E-Mail oder Kontaktformular
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