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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
[Nr.99036026017000 ]

Volltext

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Kosten

  • für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde

    Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR (Vorkasse: nein)

  • für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

    Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Zuständig

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/940-0
Fax: 06341/940-500

Kontakt

Service-Center Kfz-Zulassung
Referatsleiter Joachim Ohmer
Kreishaus, Raum: 032
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Telefon: 06341/940-309
E-Mail oder Kontaktformular

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr
Abteilungsleitung: Steffen Baum
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Service-Center Kfz-Zulassung
Referatsleiter Joachim Ohmer
Kreishaus, Raum: 032
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Telefon: 06341/940-309
E-Mail oder Kontaktformular
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