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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Jahresjagdschein verlängern lassen
[Nr.99067004236002 ]

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.  

Sind Sie bereits in Besitz eines  deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.  

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt 
  • persönliche Zuverlässigkeit 
  • körperliche Eignung 
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung  
  • bereits erteilter Jagdschein 

Erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein 
  • Personalausweis
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

Kosten

  • Die Gebührenhöhre hängt von der Gültigkeitsdauer ab. Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben. 

    Gebühr: Mindestens 17,00 EUR, höchstens 32,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant 
  • Schriftform erforderlich: ja 
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
  • Online-Dienste vorhanden: ja 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.11.0022
Fachlich freigegeben durch: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz 

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben
Abteilungsleiter: Herr Sascha Kirch
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3210
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Marcel Jung
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3225
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Ursula Kost
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3214
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular
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