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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Schriftliche Auskunft über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister beantragen
[Nr.99133003022000 ]

Volltext

Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
  • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist

Die Mutter muss dafür folgende Angaben zum Kind machen:

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.
  • Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.

Voraussetzungen

  • Eine schriftliche Auskunft kann nur erteilt werden, wenn keine Einträge im Sorgeregister vorliegen.

Kosten

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Zuständig

Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung und Finanzen
Abteilungsleitung: Nesli Kuru
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Mathias Mertz
Sachbearbeiter & System-Administrator
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5128
Fax: 06341/13-88-5109
E-Mail oder Kontaktformular
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