Eine mehrsprachige Geburtsurkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt.
Die Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.
persönliche Antragstellung:
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht und Ihrem Personalausweis oder Reisepass oder einer beglaubigten Kopie hiervon den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
Die personenbezogenen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Mehrsprachige Registerauszüge können daher ebenso wie beglaubigte Registerausdrucke und Personenstandsurkunden nur ausgestellt werden
sowie deren
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.