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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Reisepass beantragen
[Nr.99085001012000 ]

Leistungsbeschreibung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihren Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen außerhalb des EU-Auslands mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kindereisepassen einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.  Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte beachten:

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen grundsätzlich nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem zertifizierten Fotografen oder einem anderen zertifizierten externen Dienstleister (zum Beispiel Drogeriemarkt) digital an das Bürgerbüro übermittelt werden. Darüber hinaus können wir aber auch die digitalen Lichtbilder für 6,00 Euro bei uns direkt vor Ort durchführen. Bis zum 31. Juli 2025 gibt es noch eine sogenannte Übergangsregelung: D.h. bis dahin können auch weiterhin die ausgedruckten Lichtbilder angenommen werden.  

Bei Personen ab 18 Jahren:

  • Ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Den Reisepass müssen Sie wegen der Unterschriftsleistung persönlich beantragen

Bei Personen unter 18 Jahren:

  • Ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss
  • Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
  • Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes

Hinweis: Die Herstellungsdauer beträgt ca. vier bis sechs Wochen. In der Ferienzeit kann es zu einer längeren Herstellungsdauer kommen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0).

Ausnahmen: Für das Abgeben von Fundsachen, für Nachfragen, ob Gegenstände gefunden bzw. abgegeben wurden, sowie für den Erwerb von Müllsäcken benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei.

Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.

Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):

Montag:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

07:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag

07:30 – 12:00 Uhr

sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen:

  • 25. Januar 2025
  • 15. Februar 2025
  • 15. März 2025
  • 5. April 2025
  • 17. Mai 2025
  • 14. Juni 2025
  • 5. Juli 2025
  • 23. August 2025
  • 20. September 2025
  • 25. Oktober 2025
  • 15. November 2025
  • 13. Dezember 2025

Rechtsbehelf

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kosten

  • Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)

  • Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).

    Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen

    Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

    Gebühr: 31,00 EUR (Vorkasse: nein)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.02.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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