Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:
Hinweise:
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Automaten
Bewachungsunternehmen
Führerschein
Gaststätte
Geldwäsche
Gewerbe
Gewerbliche Veranstaltungen
Heilpraktiker
Makler
Parken
Pfandleiher
Reisegewerbe
Sondernutzungserlaubnis
Online-Antrag:
PDF zum Ausfüllen:
Veranstaltungen
Versammlungsanmeldung
Versteigerungsgewerbe