Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Die Gebühren für einen Internationalen Führerschein legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Die Gebühr beträgt 15,00 Euro.
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 GewO -Pfandleihgewerbe-
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Reisegewerbe
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 Abs. 2 GewO
Benötigte Unterlagen zum Antrag
Sondernutzungserlaubnis
Online-Formular: Beantragung Sondernutzungserlaubnis
PDF zum Ausfüllen:
Veranstaltungen
Versammlungsanmeldung
Merkblatt für Versammlungsleiterinnen und -leiter
Versteigerungsgewerbe
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausführung des Versteigerungsgewerbes gemäß § 34 b GewO
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.