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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Internationalen Führerschein beantragen
[Nr.99108049012002 ]

Volltext

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für einen Internationalen Führerschein legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Die Gebühr beträgt 15,00 Euro.

Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an.

Frist

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Formulare Ordnungsamt

Formulare für das Ordnungsamt

Automaten

Bewachungsunternehmen

Führerschein

Gaststätte

Geldwäsche

Gewerbe

Gewerbliche Veranstaltungen

Heilpraktiker

Makler

Parken

  • Der Antrag für den Handwerkerparkausweis für die Metropolregion Rhein-Neckar (Ausnahmeregelung nach § 46 StVO) kann seit 15. September 2025 nur noch online gestellt werden. Alle Infos finden Sie hier
  • Bitte beachten: Auch mit dem Handwerkerparkausweis der MRN ist das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder direkt am Betriebsstandort nicht erlaubt. Hierfür ist eine gesonderte Ausnahmegenehmigung erforderlich:

Kein Ergebnis gefunden.

Pfandleiher

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 GewO -Pfandleihgewerbe-

Benötigte Unterlagen zum Antrag

Reisegewerbe

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 Abs. 2 GewO

Benötigte Unterlagen zum Antrag

Sondernutzungserlaubnis

Online-Formular: Beantragung Sondernutzungserlaubnis

PDF zum Ausfüllen:

Veranstaltungen

Antrag Veranstaltung

Anzeige- und Erhebungsbogen

Mustersicherheitskonzept

Versammlungsanmeldung

Anmeldeformular

Merkblatt für Versammlungsleiterinnen und -leiter

Versteigerungsgewerbe

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausführung des Versteigerungsgewerbes gemäß § 34 b GewO

Benötigte Unterlagen zum Antrag

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr
Abteilungsleitung: Steffen Baum
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Silke Flörchinger
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3290
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Jessica Memmer
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3290
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Kerstin Steingens
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3290
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
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