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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Sterbefall im Ausland beurkunden
[Nr.99101006026000 ]

Leistungsbeschreibung

Sterbefälle im Ausland können nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden, wenn die oder der Verstorbene

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat oder
  • asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder ausländischer Flüchtling war und sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Standesamt des letzten Wohnsitzes der oder des im Ausland Verstorbenen. Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit, wenden Sie sich an das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes einer sonstigen antragsberechtigten Person. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland erfragen Sie bitte beim Standesamt. Regelmäßig werden benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung – gegebenenfalls mit Beglaubigungen (Apostille, Legalisation),
  • Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person (z.B. Eheurkunde, Scheidungsurteil),
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
  • bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde,
  • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus.

Welche Gebühren fallen an?

Die Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland kostet 64,00 bis 127,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.

Anträge / Formulare

Formloser Antrag - antragsberechtigt sind:

  • die Eltern,
  • die Kinder,
  • der Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehefrau oder Lebenspartnerin

der verstorbenen Person.

Was sollte ich noch wissen?

Sie sind nicht verpflichtet, den Sterbefall im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Als Nachweis des Sterbefalls gilt auch die ausländische Sterbeurkunde.

Bemerkungen

Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann und folglich keine Übersetzungen und ggf. Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde mehr benötigt werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

03.01.2023

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Standesamt
Abteilungsleiterin: Monika Wind
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3270
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Sophia Hund
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3274
Fax: 06341/13-883272
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Annemarie Kiefer
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3273
Fax: 06341/13-883272
E-Mail oder Kontaktformular
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Frau Andrea Kouba
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3273
Fax: 06341/13-883272
E-Mail oder Kontaktformular
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