Sterbefälle im Ausland können nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden, wenn die oder der Verstorbene
Wenden Sie sich an das Standesamt des letzten Wohnsitzes der oder des im Ausland Verstorbenen. Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit, wenden Sie sich an das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes einer sonstigen antragsberechtigten Person. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland erfragen Sie bitte beim Standesamt. Regelmäßig werden benötigt:
Die Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland kostet 64,00 bis 127,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.
Formloser Antrag - antragsberechtigt sind:
der verstorbenen Person.
Sie sind nicht verpflichtet, den Sterbefall im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Als Nachweis des Sterbefalls gilt auch die ausländische Sterbeurkunde.
Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann und folglich keine Übersetzungen und ggf. Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde mehr benötigt werden.