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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Wohnungsverwaltung

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Das Gebäudemanagement Landau verwaltet die insgesamt 327 städtischen Wohnungen und ist damit für die Vermietung und Verwaltung der städtischen Wohnungen zuständig. Vor dem Hintergrund der sehr großen Zahl der Wohnungssuchenden ist eine Bewerbung von Mietinteressenten für eine dieser Wohnungen erforderlich. Wohnungssuchende können einen Bewerbungsbogen ausfüllen und sich auf die Warteliste für eine städtische Wohnung setzen lassen. Da dem Gebäudemanagement auch weitere größere Wohnungsunternehmen in Landau bekannt sind, können auch weitere Ansprechpartner für die Wohnungssuche benannt werden.

Öffnungszeiten

Montag: 8:30 bis 12 Uhr

Dienstag: 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Mittwoch: 8:30 bis 12 Uhr

Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die städtischen Wohnungen der Stadt Landau sind folgende Personen:

Mietverwaltung:

Katharina Jung (Tel. 06341/13-8220; Zimmer 205)

Zeliha Salhi (Tel. 06341/13-8223; Zimmer 204)

Lena Vogler (Tel. 06341/13-8224; Zimmer 203)

Betriebskostenabrechnung:

Jaqueline Hepp (Tel. 06341/13-8222; Zimmer 206)

Instandhaltung:

Johannes Keller (Tel. 06341/13-8236; Zimmer 102)

Buchhaltung:

Dominik Butz (Tel. 06341/13-8221; Zimmer 205)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundsätzlich werden zur Aufnahme auf die Warteliste für Neuvermietungen keine Unterlagen benötigt. Um in die Bewerberkartei aufgenommen zu werden, ist lediglich die Ausfüllung des Bewerbungsbogens erforderlich. Dies ist auch online unter Online-Antrag: https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.LD.82&mode=cc&cc_key=LD_Wohnung möglich.

Welche Gebühren fallen an ?

Welche Gebühren fallen an ?

Es fallen keine Gebühren für die Bewerbung an.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Die Vermietung der städtischen Wohnungen basiert auf dem privaten Mietrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Der Bewerbungsbogen kann ohne Terminabsprache persönlich abgeholt bzw. direkt vor Ort ausgefüllt werden. Gerne können Sie die den Bewerbungsbogen auch auf der Internetseite der Stadt Landau herunterladen und uns ausgefüllt zusenden.

Zudem kann er per E-Mail oder schriftlich beantragt werden und wir senden den Bewerbungsbogen dann zu.

Außerdem ist eine Online-Bewerbung unter Online-Antrag: https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.LD.82&mode=cc&cc_key=LD_Wohnung möglich. 

Welche Fristen muss ich beachten ?

Welche Fristen muss ich beachten ?

Die Bewerbung für eine städtische Wohnung ist 24 Monate gültig. Sollte danach noch keine Wohnung vermittelt worden sein und weiteres Interesse an einer städtischen Wohnung bestehen, ist ein neuer Bewerbungsbogen auszufüllen und einzureichen.

Informationen für Mieterinnen und Mieter städtischer Wohnungen

Wie bewerbe ich mich für eine städtische Wohnung? Sind in einer städtischen Wohnung Haustiere erlaubt? Und an wen wende ich mich, wenn ich eine Beschwerde habe? Auf dieser Seite haben wir einige wichtige und nützliche Informationen für Sie als (künftige) Mieterinnen und Mieter einer städtischen Wohnung zusammengestellt. 

Informationen für neue Mieterinnen und Mieter (PDF, 42 kB)

Hausordnung GML (PDF, 54 kB)

Richtiges Heizen und Lüften (PDF, 535 kB)

Stromspartipps (PDF, 79 kB)

Bedienung Freisprechstelle RITTO (PDF, 222 kB)

Kurzanleitung Rauchwarnmelder (PDF, 469 kB)

Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Sie können einen Bewerbungsbogen ausdrucken, ausfüllen und in unseren Büroräumen abgeben oder die Online-Bewerbung nutzen. Für einen Teil unseres Wohnungsbestandes ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Diesen erhalten Sie beim Stadtbauamt. Informationen, wie Sie den WBS beantragen, finden Sie hier.

Wieso bekomme ich keine Rückmeldung vom GML, nachdem ich meine Bewerbung bereits vor einiger Zeit abgegeben habe?

Ihre Bewerbung wird von uns in unserer Bewerberkartei aufgenommen. Die Wohnungsbewerbung bleibt bis zu zwei Jahre gültig. Sollten Sie in diesem Zeitraum kein Wohnungsangebot erhalten, empfehlen wir Ihnen das Formular erneut auszufüllen oder das Gesuch telefonisch zu verlängern. Wir melden uns nur bei Ihnen, wenn wir Ihnen eine Wohnung anbieten können. Eine Bestätigung der Bewerbung versenden wir nur auf besonderen Wunsch.

Wie hoch ist die Kaution für eine Wohnung des GML?

Die Kaution beträgt 3 Monatsmieten (Grundmiete ohne Betriebs- und Heizkosten).

Warum bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung nicht direkt am Anfang des Folgejahres zugeschickt?

Nicht alle Rechnungen gehen gleich zu Beginn des Jahres bei uns. Grundsätzlich haben wir 12 Monate, also bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit die Abrechnung zu erstellen. Wir rechnen alle unsere Gebäude und Wohnungen innerhalb eines Jahres ab und können somit nicht alle Abrechnung gleichzeitig erstellen. Bei Fragen zu der Betriebskostenabrechnung wenden Sie sich bitte an die Objektverwaltung (Tel. 06341 138222).

Sind Haustiere erlaubt?

Generell ist das Halten von Kleintieren (z.B. Hamster, Vögel) in unseren Wohnungen gestattet, solange sich hierdurch andere Mieterinnen und Mieter nicht gestört fühlen. Bei größeren Tieren, wie z.B. Hunden, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Objektverwaltung (Tel. 06341 13 8223). Kampfhunderassen können nicht genehmigt werden.

Wo finde ich die Hausordnung?

Sie finden unsere Hausordnung am Ende Ihres Mietvertrages oder hier zum Download: Hausordnung herunterladen.

Muss ich das Treppenhaus reinigen?

Sollte in Ihrem Haus keine externe Firma für die Hausreinigung zuständig sein, müssen Sie zusammen mit den anderen Mieterinnen und Mietern im Wechsel die Hausreinigung durchführen. Hierfür hängt ein Terminkalender im Treppenhaus aus, dem Sie entnehmen können, wann Sie für die Reinigung zuständig sind.

Wann sind die Ruhezeiten?

Um ein angenehmes Zusammenwohnen zu gewährleisten, sind alle Mieterinnen und Mieter zur gegenseitigen Rücksichtnahme angehalten. Grundsätzlich gilt daher, dass jeder vermeidbare Lärm zu unterlassen ist. Bitte beachten Sie dabei auch, dass mechanische und elektronische Musikinstrumente und sonstige Tonwiedergabegeräte generell nicht über Zimmerlautstärke betrieben werden dürfen. An Werktagen gelten die Zeiten von 13 Uhr bis 15 Uhr (Mittagsruhe) und von 22 Uhr bis 6 Uhr (Nachtruhe) als Ruhezeiten. Sonn- und Feiertage sind insgesamt als Ruhezeiten zu beachten.

Wie melde ich einen Schaden oder Mangel?

Dies können Sie direkt über unser Online-Formular melden. In dringenden Fällen rufen Sie uns bitte unter 06341 138236 an. Außerhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich an die im Treppenhaus ausgehängten Notfallkontakte.

Zum Online-Schadensformular: https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.LD.82&mode=cc&cc_key=LD_Schadensmeldung 

An wen wende ich mich bei Beschwerden?

Gerne können Sie hier unser Beschwerdeformular ausfüllen oder sich direkt an die Objektverwaltung (Tel. 06341 138223 oder 8224) wenden.

Darf jemand zu mir in die Wohnung ziehen?

Möchten Sie eine Person kurzzeitig bei sich in der Wohnung aufnehmen, benötigen Sie hierfür keine Genehmigung. Für die längerfristige oder dauerhafte Aufnahme einer Person benötigen Sie jedoch die Zustimmung von uns. Bitte senden Sie uns hierzu eine Mail mit Ihren Kontaktdaten und den Daten der einziehenden Person an objektverwaltung-gml@landau.de

Was mache ich, wenn meine Nachbarinnen und Nachbarn die Hausordnung nicht einhalten?

Zuallererst: Reden Sie miteinander! Viele Streitfälle entstehen durch Missverständnisse, die durch frühzeitiges miteinander sprechen, verhindert werden können. Missachtet Ihre Nachbarin oder Ihr Nachbar weiterhin die Hausordnung oder geht sie bzw. er nicht auf das Besprochene nicht ein, bitten wir Sie, die Vorkommnisse schriftlich mit Datum und Zeit in unserem Beschwerdeformular festzuhalten (am besten zusätzlich mit den Unterschriften anderer Anwohnenden). Nur mit Hilfe solcher Protokolle können wir tatsächlich gegen Verstöße vorgehen. Bei Ruhestörungen wenden Sie sich bitte zudem an Ordnungsamt und/oder Polizei.

Wann muss die monatliche Miete gezahlt werden?

Die Miete ist immer am 3. Werktag eines Monats fällig.

Was mache ich, wenn ich mit meiner Miete in Rückstand geraten bin?

Bitte wenden Sie sich so schnell wie möglich an unsere Buchhaltung (Tel. 06341 138221). Bitte teilen Sie uns zudem schnellstmöglich mit, wenn mal eine Miete nicht gezahlt werden kann. Je schneller wir hier mit Ihnen zusammenarbeiten, desto schneller können wir eine gemeinsame Lösung finden.

Darf ich meine Wohnung umbauen oder anderen Boden verlegen?

Grundsätzlich benötigen Sie bei baulichen Veränderungen unsere schriftliche Genehmigung. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der technischen Abteilung (06341 138236) in Verbindung.

Benötige ich eine Versicherung um in eine Wohnung des GML zu ziehen?

Aus unserer Erfahrung heraus möchten wir Ihnen zwei Versicherungen empfehlen: die Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Im Vergleich zu den Folgekosten, die ein Schaden mit sich bringen kann, sind beide Versicherungen günstig. Natürlich müssen Sie für sich entscheiden, ob Sie Ihr persönliches Risiko versichern wollen oder nicht.

Wie kündige ich meinen Mietvertrag?

Nutzen Sie gerne unseren Vordruck zur Kündigung. Dieser muss ausgedruckt, ausgefüllt und von allen im Mietvertrag aufgeführten Personen unterzeichnet an uns gesendet oder persönlich abgegeben werden.

Zuständig

Gebäudemanagement Landau, Kaufmännischer Bereich
Abteilungsleiterin: Katharina Jung
Langstraße 9a
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-8220
Fax: 06341/13-8209

Kontakt

Frau Katharina Jung
Abteilungsleiterin des kaufmännischen & infrastrukturellen Bereichs des Gebäudemanagements, Beschäftigtenvertreter
Langstraße 9a
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-8220
Fax: 06341/13-888220
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Zeliha Salhi
Sachbearbeiterin
Langstraße 9A
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-8223
Fax: 06341/13-888222
E-Mail oder Kontaktformular
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