Unterhaltsvorschuss: Hilfe für Alleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren, deren nicht im Haushalt lebender Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
Neuigkeiten:
Mit dem „Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften“ (BGBl. 2017, I, Nr. 57, vom 17.08.2017) wurde das Unterhaltsvorschussgesetz zum 01.07.2017 geändert.
Künftig haben minderjährige Kinder auch nach Vollendung des 12. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu erhalten. Darüber hinaus entfällt die Begrenzung der Leistungsdauer (bisher 72 Monate).
Die Mitarbeiterinnen sind für folgende Dienstleistungen zuständig: