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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
[Nr.99107009017000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Zuständig

Grundsicherung, Asylbewerber, Wohngeld, BAföG
Sachgebietsleiter: Herr Martin Wittmann
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5030
Fax: 06341/13-5059

Kontakt

Frau Cambeis
Sachbearbeiterin; Nachnamen A-Fl
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5034
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Kirchmer
Sachbearbeiterin; Nachnamen Fm-Kr
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5018
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Pfeifer
Sachbearbeiterin; Nachnamen Ku-R
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5031
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Schlimmer
Sachbearbeiterin; Nachnamen S-Z
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5032
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
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