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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
[Nr.99060002080000 ]

Leistungsbeschreibung

Erziehung in einer Tagesgruppe ist besonders für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Mit sozial- und heilpädagogischen Maßnahmen sollen die Kinder und Jugendlichen gefördert werden.

Erziehung in einer Tagesgruppe ist ein teilstationäres Angebot. Das bedeutet, das Kind erhält:

  • das therapeutische und pädagogische Angebot wie bei stationärer Unterbringung (z.B. in einem Heim oder in einer Pflegefamilie),
     
  • Erziehungsleistungen, die es in der Familie nicht ausreichend bekommt, und
     
  • schulische Unterstützung

Das Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in der Tagesgruppe betreut und  kann in der Familie und somit in seiner gewohnten Umgebung bleiben.

Soziales Lernen und eine geregelte Tagesstruktur helfen den Kindern und Jugendlichen, Konflikte zu bewältigen oder ihren Alltag zu gestalten und bieten unter anderem Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.

Zusätzlich erhalten die Kinder eine Förderung in schulischen Belangen, Jugendlichen wird bei der beruflichen Integration geholfen.

Die Gruppengröße beträgt üblicherweise zwischen acht bis zehn Kindern.

Das Jugendamt bindet die Eltern intensiv in die Erziehung in einer Tagesgruppe ein (z.B. durch gezielte Beratungsgespräche, Elternabende, Elternfreizeit oder Eltern-Kind-Treffen).

Verfahrensablauf

Die sorgeberechtigten Eltern müssen die Erziehung in einer Tagesgruppe beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dieses entscheidet, ob die Erziehung des Kindes in einer Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme ist.

Bevor das Jugendamt die Erziehung in einer Tagesgruppe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festlegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.

Die Erziehung in einer Tagesgruppe kann unterschiedlich lange erfolgen, je nachdem, welche Dauer für das Kind als notwendig angesehen wird.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Eltern müssen sich an den Kosten der Tagesgruppe entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.

Zuständig

Jugendamt, Abteilung Soziale Beratungsdienste
Abteilungsleiter: Markus Boos
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5101
Fax: 06341/13-5109

Kontakt

Herr Markus Boos
Abteilungsleitung Soziale Dienste
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5101
E-Mail oder Kontaktformular
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