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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Geburtsnamen wiederannehmen
[Nr.99083001011005 ]

Leistungsbeschreibung

Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Lebenspartnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen wieder annehmen.
  • Sie können dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
    • Ihren Geburtsnamen oder
    • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen. 
  • Sie können einen während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Standesamt beurkunden oder von einer Notarin oder einem Notar beglaubigen lassen.

Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr

Voraussetzungen

  • Ehescheidung oder
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass oder Personalausweis, 
  • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister führt zusätzlich: 
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft,
  • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich: 
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder 
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister mit eingetragener Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Standesamt
Abteilungsleiterin: Monika Wind
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3270
Telefon: 06341/13-3277 (Hotline für Anliegen)
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Laura Kögel
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3272
E-Mail oder Kontaktformular
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