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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Gesundheitshilfe
[Nr.99107013148000 ]

Leistungsbeschreibung

Leistungen der Hilfen zur Gesundheit im Rahmen der Sozialhilfe können bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit und bei Vorliegen weiterer persönlicher und gesundheitlicher Voraussetzungen gewährt werden. Je nach Hilfebedarf kommen folgende Leistungen in Betracht:

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe,
  • Hilfe bei Krankheit,
  • Hilfe zur Familienplanung,
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
  • Hilfe bei Sterilisation.

Die Hilfen zur Gesundheit sind nachrangig gegenüber möglichen Leistungsansprüchen bei anderen Sozialleistungsträgern, insbesondere gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und gegenüber der vertraglichen Absicherung im Rahmen einer privaten Krankenversicherung. Eine umfassende und einzelfallbezogene Beratung gewährleisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Trägers der Sozialhilfe (Sozialamt).

Verfahrensablauf

Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.  

Voraussetzungen

  • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
  • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
  • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
  • Personalausweis oder Pass
  • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
  • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

Anträge / Formulare

Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

Zuständig

Besondere Hilfen
Abteilungsleiterin: Frau Maren Gosdzik
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5001
Fax: 06341/13-5009

Kontakt

Frau Angela Koch
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5040
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Petra Sauerhöfer
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5042
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
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