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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Gaststättenerlaubnis
[Nr.99025002005000 ]

Leistungsbeschreibung

Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis (Konzession). Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (z. B. für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (z.B. Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen.

Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Keine Erlaubnis braucht, wer nur:

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

verabreicht. Die Erlaubnisfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel Anzeigepflicht, Sperrzeitregelung, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Baurecht (z.B. hinsichtlich der Frage nach Toiletten).

Voraussetzungen:

Die Gaststättenerlaubnis wird für eine bestimmte Person (auch juristische) und für bestimmte Räume erteilt. Weiterhin wird die Erlaubnis für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schank-, Speise-, Barbetrieb, Diskothek, Tanzcafé usw.) erteilt.

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie folgendes nachweisen:

  • Ihre persönliche Zuverlässigkeit
  • Ihre „fachliche“ Eignung sowie
  • bestimmte objektbezogene Voraussetzungen.  

Verfahrensablauf:

Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag. Hierzu ist das Formular ausgefüllt und unterschrieben persönlich einzureichen. Danach erfolgt die Überprüfung des Antragstellers und der Räumlichkeiten.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: die Gemeindeverwaltungen, Verbandsgemeindeverwaltungen und Stadtverwaltungen.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz).
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)

Zur Prüfung Ihrer „fachlichen“ Eignung:

  • eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein darf
  • Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer oder
  • Nachweis einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengesetz

Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen:

  • Miet-, Pacht- bzw. Kaufvertrag und
  • Nachweis, dass die Betriebsräume für die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit geeignet sind (gegebenenfalls durch Bauzeichnungen/ Grundrisse aller Betriebsräume incl. Sanitärräume)

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden. .

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).  

Formulare Ordnungsamt

Formulare für das Ordnungsamt

Automaten

Bewachungsunternehmen

Führerschein

Gaststätte

Geldwäsche

Gewerbe

Gewerbliche Veranstaltungen

Heilpraktiker

Makler

Parken

Pfandleiher

Reisegewerbe

Sondernutzungserlaubnis

Veranstaltungen

Versammlungsanmeldung

Versteigerungsgewerbe

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr

Dienstag: 8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

Termine online vereinbaren

Termine bei der Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben hierfür können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de/ sowie telefonisch unter der Behördennummer 115 vereinbart werden.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben
Abteilungsleiter: Herr Sascha Kirch
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3210
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Albert Bereswill
Sachbearbeiter
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3211
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular
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Frau Ulrike Hof
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3212
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular
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