Der Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar soll Handwerksbetrieben, vor allem wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind, das Arbeiten erleichtern. Handwerksbetriebe müssen nicht für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden und digitalen Handwerkerparkausweis nutzen.
Die Beantragung erfolgt komplett online über das OMNIA-Portal; die Beantragung auf einem anderen Weg ist nicht möglich.
Bitte beachten: Auch mit dem Handwerkerparkausweis der MRN ist das Parken in Fußgängerzonen nicht erlaubt. Hierfür ist eine gesonderte Ausnahmegenehmigung erforderlich:
Der Handwerkerparkausweis wird in der der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt. Das sind die kreisfreien Städten Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms sowie alle Städte und Gemeinden in den Kreisen Bergstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Neckar-Odenwald, Rhein-Neckar und Rhein-Pfalz.
Zudem kann er seit 2011 auch in der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden, also in den Städten Karlsruhe und Baden-Baden sowie den Kreisen Karlsruhe und Rastatt.
Den Handwerkerparkausweis MRN können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bis zu drei Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter www.hwpa.de.
Mit dem Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar kann ein Betrieb seinen Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rehein-Neckar nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragsstellung vor Ort erforderlich.