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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
[Nr.99108003001002 ]

Beschreibung

Der Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar soll Handwerksbetrieben, vor allem wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind, das Arbeiten erleichtern. Handwerksbetriebe müssen nicht für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden und digitalen Handwerkerparkausweis nutzen.

Die Beantragung erfolgt komplett online über das OMNIA-Portal; die Beantragung auf einem anderen Weg ist nicht möglich.

Bitte beachten: Auch mit dem Handwerkerparkausweis der MRN ist das Parken in Fußgängerzonen nicht erlaubt. Hierfür ist eine gesonderte Ausnahmegenehmigung erforderlich:


Gut zu wissen

  • Der gesamte Antragsprozess erfolgt online – von der Registrierung bis zur Ausstellung.
  • Handwerksbetriebe behalten jederzeit den Überblick über ihre Anträge.
  • Ab 01.10.2025 gilt die neue Anhängerrichtlinie: Auf dem Ausweis wird künftig direkt das Kennzeichen des Anhängers erfasst. Der bisherige Zusatz „+Zug“ entfällt. Der Anhänger kann dann mit jedem beliebigen Fahrzeug (bis max. 7,5 t) gezogen werden. Damit kann bei allein abgestellten Anhängern digital geprüft werden, ob ein gültiger Parkausweis vorliegt.

Geltungsbereich

Der Handwerkerparkausweis wird in der der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt. Das sind die kreisfreien Städten Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms sowie alle Städte und Gemeinden in den Kreisen Bergstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Neckar-Odenwald, Rhein-Neckar und Rhein-Pfalz.

Zudem kann er seit 2011 auch in der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden, also in den Städten Karlsruhe und Baden-Baden sowie den Kreisen Karlsruhe und Rastatt.

Antragsberechtigte

Den Handwerkerparkausweis MRN können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:  

  • der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen, 
  • der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein, 
  • der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird
  • die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen entweder als Werkstattwagen (verlängerte Werkbank) oder für Produkt-, Material- und Werkzeugtransporte genutzt werden. 
  • Karosseriebauformen: Steilheck, Kombi, Kastenwagen oder Transporter.

Nutzung

Bis zu drei Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.

Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.

Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter www.hwpa.de

Mit dem Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar kann ein Betrieb seinen Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO), ausgenommen Ladezonen, Gehwegen und mobile Beschilderungen
  • in Haltverbotszonen (VZ 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 StVO mit entsprechenden Zusatzzeichen)

Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rehein-Neckar nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragsstellung vor Ort erforderlich.

Gültigkeitsdauer und Kosten

Der Handwerkerparkausweis kostet 195 Euro pro Ausweis und ist ab Beantragung für 12 Monate gültig.

Benötigte Unterlagen

  • Registrieren bei OMNIA: Klicken Sie den untenstehenden Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.
  • Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
  • Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
  • Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung
  • Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte (falls vorhanden)

Antragestellung online

  • Klicken Sie den folgenden Link zur Antragsseite: https://hwpa-mrn.omnia.egovc.de/ 
  • Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA; WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
  • Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
  • Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr
Abteilungsleitung: Steffen Baum
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Susanne Betsch
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3238
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Lara Britting
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3237
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Simon Reinhard
Sachbearbeiter
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3235
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Sonja Rieger
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3236
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Nina Weber-Andries
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3206
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
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