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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Übernahme/Rückerstattung von Schülerbeförderungskosten

Wichtig: Da es im Schuljahr 2023/2024 einige Neuerungen durch geänderte Tarife  (Deutschlandticket und Jahreskarte Ausbildung 12 für 10) gibt, bitten wir Sie unseren Informationsbrief aufmerksam durchzulesen.

Vorwort zur Online-Beantragung: Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig und möglichst fehlerfrei  aus. Wir bitten Sie, hier die allgemeine Rechtschreibnorm zu berücksichtigen und auf Groß-Kleinschreibung bei Namen, Adressen, Wohnorten, etc. zu achten. Weiter bitten wir Sie auf Abkürzungen, wie s.o., siehe oben, etc. zu verzichten. Falsche Schreibweisen werden bei der Übernahme des von Ihnen ausgefüllten Antrages so in unser Programm übernommen und müssen mühsam vor der Weiterbearbeitung berichtigt werden. Dies kann bei der hohen Anzahl der zu bearbeitenden Anträge zur Nichteinhaltung der Rückerstattungstermine führen.

Die Übernahme der Fahrtkosten für die Schülerbeförderung ist in § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz sowie der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Schülerbeförderung geregelt.

Grundvoraussetzungen für die Kostenerstattung für die Klassenstufen 5 bis 13 sind die Überschreitung der Kilometergrenze zwischen Wohnung (polizeiliche Meldeanschrift/Hauptwohnsitz) und Schule (Fußweg) von vier Kilometern bei Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse oder wenn der Schulweg besonders gefährlich ist, die Schülerinnen und Schüler die nächstgelegene zuständige Schule besuchen, die Wahl der erstgewählten Fremdsprache beim Besuch eines Gymnasiums und wenn sich der Wohnsitz in Rheinland-Pfalz befindet.

Bei den Klassenstufen 11 bis 13 ist die Übernahme der Schülerbeförderungskosten zusätzlich einkommensabhängig. Die Einkommensgrenzen entsprechen denen der Lernmittelfreiheit (siehe auch unentgeltliche Schulbuchausleihe).

Der Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden. Eine Abgabefrist ist hier zu beachten, siehe Infobrief. Eine Übernahme kann nur bei Antragstellung und der Erfüllung der Voraussetzung der Übernahmekriterien nach § 69 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz gewährt werden. Eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.

Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Positive Bescheide werden nicht erstellt.

Die Links zur Antragstellung, Anträge der Klassenstufen 5-10 oder Klassenstufen 11-13, finden Sie am Ende des Textes. Die notwendigen Unterlagen (z. B. Kopie der Einkommensbelege usw.) können Sie den Anträgen elektronisch beifügen. Bitte beachten Sie, dass zum Abschließen und Absenden des Antrages bestimmte Dokumente mit hochgeladen werden müssen. Wir empfehlen vor Bearbeitung des Online-Antrages das Informationsschreiben aufmerksam zu lesen.

Nach dem Eingang Ihres Online-Antrages bei der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz, erhalten Sie automatisch eine elektronische Eingangsbestätigung. Wir empfehlen, diese abzuspeichern.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben den Antrag auf elektronischem Weg zu stellen, kann der Antrag auch weiterhin in Papierform gestellt werden. Die Anträge liegen ab Juli im Sekretariat der jeweiligen Schule zur Abholung bereit.

LINKS

Bei VERLUST DER SCHÜLERFAHRKARTE kann die Stadtverwaltung keinen Ersatz gewähren. Allerdings besteht die Möglichkeit, ein Ersatzticket bei dem zuständigen, von Ihnen gewählten Verkehrsunternehmen zu beantragen.

FAHRPLANAUSKÜNFTE erhalten sie im Internet unter VRN / Fahrplanauskunft (https://www.vrn.de) oder unter https://www.rnv-online.de/fahrtinfo/fahrplaene/.

Aktuelle Informationen werden ebenso auf der Homepage der jeweiligen Verkehrsunternehmen bekanntgegeben.

*Pflichtfeld bei Antragstellung für alle Antragsteller:innen

Kontakt bei Fragen:

Telefon: 06341/13-4003
Fax: 06341/13-884002
Raum: 113
E-Mail schreiben
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Vorwort zur Online-Beantragung: Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig und möglichst fehlerfrei[HS1]  aus. Wir bitten Sie, hier die allgemeine Rechtschreibnorm zu berücksichtigen und auf Groß-Kleinschreibung bei Namen, Adressen, Wohnorten, etc. zu achten. Weiter bitten wir Sie auf Abkürzungen, wie s.o., siehe oben, etc. zu verzichten. Falsche Schreibweisen werden bei der Übernahme des von Ihnen ausgefüllten Antrages so in unser Programm übernommen und müssen mühsam vor der Weiterbearbeitung berichtigt werden. Dies kann bei der hohen Anzahl der zu bearbeitenden Anträge zur Nichteinhaltung der Rückerstattungstermine führen.


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Kontakt

Frau Sonja Hempel
Sachbearbeiterin
Schulamt
Maximilianstraße 7
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-4003
Fax: 06341/13-884002
E-Mail oder Kontaktformular
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