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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche stärken und schützen, indem es bestimmte Aktivitäten und Handlungen in der Öffentlichkeit sowie den Medienkonsum an bestimmte Altersstufen bindet. Dabei hilft das Gesetz Eltern auch bei der verantwortungsbewussten Erziehung ihrer Kinder. 

Die einzelnen Regelungen des Gesetzes richten sich in erster Linie an Erwachsene und nicht an die Kinder und Jugendlichen selbst. Adressaten sind die Erwachsenen, insbesondere Gewerbetreibende und Veranstalter, denen Orientierung gegeben wird und die auf ihre Verantwortung gegenüber Jugendlichen hingewiesen werden. 

Der Begriff Jugendarbeitsschutz steht für politische Maßnahmen zum personenbezogenen Schutz von Kindern und Jugendlichen im Erwerbsleben. Der Jugendarbeitsschutz ist damit sowohl ein Teilbereich des Arbeitsrechts bzw. des Arbeitsschutzes als auch des Jugendschutzes. 

Angebote:

Auskünfte, Beratung, Genehmigungen und Stellungsnahmen

Jugendschutzkontrollen

Prävention

Seminare und Schulungen

Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt

Kontakt

Herr Arno Schönhöfer
Stadtjugendpfleger und Abteilungsleiter Jugendförderung
Waffenstraße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5170
Fax: 06341/13-885170
E-Mail oder Kontaktformular
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