Am Sonntag, 23. Februar 2025, finden die Bundestagswahl und der Bürgerentscheid zu den Straßennamen in der Stadt Landau statt. Hier erhalten Sie Informationen zum Versand der Benachrichtigungen und zur Beantragung von Briefwahl- bzw. Abstimmungsunterlagen.
+++ Bitte beachten! +++
Die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl werden voraussichtlich ab 10. Februar 2025 versandt.
Hinweis zum Beantragen der Briefwahl beim Bürgerentscheid/Bundestagswahl: Sollten Sie bereits Abstimmungsunterlagen über den QR-Code oder das digitale Formular beantragt haben und zum Schluss des Antrages das Häkchen bei Bundestagswahl nicht herausgenommen haben, haben Sie automatisch Unterlagen für die Bundestagswahl beantragt. Daher kann es vorkommen, dass der QR-Code nicht mehr gültig ist oder die Meldung kommt, dass dieser bereits verwendet wurde. Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahlen werden voraussichtlich Anfang Februar versendet.
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In der Zeit vom 7. Januar bis zum 13. Januar wurden die Abstimmungsbenachrichtigungen durch die Deutsche Post versandt. Wer nach dem 15. Januar noch keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt abstimmungsberechtigt zu sein, soll sich bitte bei der Stadtverwaltung Landau melden. (Mail: wahlen@landau.de Telefon: 06341 13-1104)
Die Beantragung der Abstimmungsunterlagen ist über den folgenden Link möglich: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=201.
Das Abstimmungsbüro ist noch bis Freitag, 21. Februar, in Zimmer 8 des Rathauses im Erdgeschoss zu finden.
Öffnungszeiten:
Direkt nach Beantragung!
In der Zeit vom 20. Januar bis zum 24. Januar wurden die Wahlbenachrichtigungen durch die Deutsche Post versandt. Wer nach dem 28. Januar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, soll sich bitte beim Wahlamt der Stadt Landau melden. (Mail: wahlen@landau.de, Telefon: 06341 13-1104)
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist über den folgenden Link möglich: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=201.
Wichtiger Hinweis zu den Briefwahlunterlagen:
Aufgrund der verkürzten gesetzlichen Fristen können Briefwahlunterlagen frühestens ab Anfang Februar 2025 verschickt oder ausgegeben werden, da die Entscheidungsfrist für Einwände gegen die Zulassung der Wahlvorschläge erst am 30. Januar endet. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Druck der Stimmzettel möglich.
Das Briefwahlbüro ist noch bis Freitag, 21. Februar, in Zimmer 8 des Rathauses im Erdgeschoss zu finden.
Öffnungszeiten:
Es erfolgt eine Vormerkung des Wahlscheines, die Unterlagen können erst Anfang Februar 2025 - voraussichtlich am 10. Februar - versandt werden!