Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.
Neben den Gründen, die zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gesehen werden, bedarf es einer genauen örtlichen Standortbeschreibung des betreffenden Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtung und der Angabe, um welches Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtung es sich genau handelt, dessen Entfernung vorgeschlagen wird; ggf. sind auch Fotos und Skizzen sachdienlich.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde überprüft den Vorschlag und bezieht dabei grundsätzlich auch die jeweilige Straßenbaubehörde und Polizeidienststelle ein.